Folgende Regel sollen eingehalten und in den Feuerwehren umgesetzt werden:

- der Einsatzdienst wird ohne jede Einschränkung durchgeführt. Personen die sich krank fühlen dürfen nicht zum Einsatz kommen.

- Im Einsatz oder sonstigen Zusammenkünften müssen Masken (medizinische oder FFP2 Masken) getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.

- die Ausbildung auf Standortebene wird bei Bedarf ausgestzt. Dies betrifft alle Proben der Aktiven und der Jugendfeuerwehr.

- ab April 2021 kann der Probebetrieb in Kleingruppen aufgenommen werden. Gesonderte Hinweise zum Schutz der Einsatzfähigkeit sind zu beachten.

- die Ausbildung bei der Landesfeuerwehrschule ist eingestellt. Die Präsenzlehrgänge werden auf unbestimmte Zeit verschoben oder finden online statt

- die Ausbildungen auf Kreisebene ( Grundausbildung, Atemschutz und Maschinist) finden unter strengen Regeln online und in Präsenz statt.

- Seit März 2020 werden regelmäßig wöchentlich stattfindende WebTrainings angeboten. Diese finden immer Donnerstag um 19.30 Uhr statt.

  Zugangsdaten erhaltet ihr über die Kommandanten oder unseren Mailverteiler.

- Seit 19. April 2021 sind die aktiven Angehörigen der Feuerwehren aus Baden Württemberg Impfberechtigt und können selbstständig Termine in den Impfzentren oder dem Hausarzt vereinbaren.

All diese Maßnahmen dienen der Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Landkreis.

Wir bitten hier um Verständnis.